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40 Jahre



Treffen 2022

15.10.2022

Unter den Traktoren gibt es unter anderem ein Modell der Marke Lanz aus dem Baujahr 1936. Unter diesen Traktoren befindet sich auch der kleinste Traktor des bayerischen Herstellers Schlüter, der bis in die 1970er Jahre für sich in Anspruch nehmen konnte, den größten deutschen Traktor zu bauen.

15.10.2022

Auch oft vertreten: die hubraumstarken großen Amerikaner der 1920er und 1930er Baujahre mit ihren typischen, langsam drehenden Motoren. Ein besonderes Schmankerl für Fans ist darunter ein Paige von 1927. Er hat einen gerade mal 28 PS starken, aber 4,8 Liter großen Motor.

1. Veranstalter und Veranstaltung

Die Leitung der Veranstaltungen obliegt dem Musikverein Hilzingen e. V. vertreten durch 

1. Vorstand Michael Jäckle
Dietlishof 5a
78247 Hilzingen

Vertreten durch die Organisationsleitung:

Jörg Seeger / Mägdebergstraße 14 / 78259 Mühlhausen.

Die Veranstaltung ist als Oldtimertreffen mit Vorstellungfahrt für 2-, 3- und 4-rädrige Oldtimerfahrzeuge bis einschl. Baujahr 1960 ausgeschrieben und wird nach der vorliegenden Ausschreibung und den noch zu erlassenen Ergänzungsbestimmungen durchgeführt.  Jeder Teilnehmer erkennt mit der Abgabe seiner Anmeldung die Ausschreibungsbedingungen - auch im Namen seiner Bei- und Mitfahrer - vorbehaltlos an.

2. Teilnahmebedingungen

berechtigt sind folgende Fahrzeuge:

Automobile       Baujahr 1960 und älter

Motorräder        Baujahr 1960 und älter

Traktoren            Baujahr 1950 und älter

Außerdem können jüngere Fahrzeuge starten, soweit sie an den ersten Treffen teilgenommen haben und noch im gleichen Besitz sind. Das Fahrzeug muss zugelassen oder mit rotem 07-er Kennzeichen versehen sein.

Es gilt die StVO. Jeder Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Personen- und Sachschäden selbst.

Der Veranstalter haftet nicht für Sachschäden an den Fahrzeugen. 

Auf Grund der hohen Teilnehmerzahl sind die Kapazitäten voll ausgeschöpft. Um das Treffen weiterhin für Teilnehmer und Zuschauer interessant zu halten, sehen wir uns leider gezwungen, ein Teilnehmerlimit einzuführen (und auch einzuhalten!).

Deshalb gilt folgende Beschränkung:

Automobile                                         max. 100 Fahrzeuge

Motorräder                                          max. 100 Fahrzeuge

Traktoren                                             max. 15 Fahrzeuge

Sonderfahrzeuge (Lkw, Busse u.a.)     max. 2 Fahrzeuge 

Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelung. Wir wissen um die Problematik, sehen aber leider keine andere Möglichkeit, da wir mit unserem Treffen in den Rahmen der Kirchweih eingebunden sind und den Platz nicht wechseln können. Wir versprechen Ihnen, dass diese Regeln für alle gelten und keine Unterschiede gemacht werden.

Jeder Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung, dass das von ihm gefahrene Fahrzeug, mit dem er an der Veranstaltung teilnimmt, verkehrssicher und Haftpflicht versichert ist, über ein amtliches oder ein rotes Kennzeichen verfügt und den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht. Ferner bestätigt jeder Fahrer mit seiner Unterschrift, dass er im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis für das angemeldete Fahrzeug ist. Die Teilnahme erfolgt auf Einladung des Veranstalters zu den Bedingungen der Ausschreibung. Wegen der begrenzten Startplätze behält sich der Veranstalter vor, aus den vorliegenden Anmeldungen eine Auswahl zu treffen. Jedes Fahrzeug das an der Veranstaltung teilnimmt, muss während der gesamten Veranstaltung vorn gut sichtbar das mit der Startnummer gekennzeichnete Schild führen. Dieses ersetzt nicht das amtliche Kennzeichen.

3. Klasseneinteilung

Klassen: Klasse 1 (A) PKW Klasse 2 (B) Motorräder Klasse 3 (C) Traktoren. Der Veranstalter behält sich vor die Klasseneinteilung zu ändern.

4. Start

Der Start erfolgt einzeln. Die Reihenfolge der Teilnehmer wird vom Veranstalter festgelegt. Es ist kein geschlossener Oldtimerkorso.

5. Streckenverlauf

Start und Ziel sind die ausgeschriebenen Veranstaltungsorte. Die Fahrtstrecke ist für Motorräder und Pkw identisch. Die Einhaltung der Strecke wird durch Richtungsschilder gewährleistet. Für langsam fahrende Fahrzeuge kann eine verkürzte Streckenführung festgelegt werden.

6. Fahrdisziplin

Die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung sind von allen Teilnehmern einzuhalten. Festgestellte Verstöße gegen die Vorschriften werden dem zuständigen Polizeiposten gemeldet. Außerdem kann unsportliches Verhalten zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers durch den Veranstalter führen. Den Anordnungen der Veranstaltungsleitung sowie deren Beauftragten sind unbedingt Folge zu leisten. Alle Teilnehmer fahren bei dieser Veranstaltung nach Weisung der Helfer.

7. Vorstellung

Es erfolgt eine Einzelvorstellung der Fahrzeuge auf der Rampe nach der Klasseneinteilung.

8. Preise

Für alle Fahrzeuge werden Schilder, Gutscheine und/oder Sachpreise vergeben.

9. Anmeldung

Die Anmeldung muss auf dem anliegenden Formular erfolgen. Das Formular ist vollständig mit Schreibmaschine oder in Druckbuchstaben auszufüllen und vom/von der Fahrer/Fahrerin zu unterschreiben. Ein Anmeldeformular steht auch unter Anmeldung zur Verfügung. Anmeldungen können ohne Angabe von Gründen vom Veranstalter zurückgewiesen werden. Anmeldungen ohne Zahlung der Teilnehmergebühr bis zum Anmeldeschluss gelten als nicht erfolgt. Wir bitten Sie, uns ein Farbfoto Ihres Fahrzeuges zu übersenden bzw. zu mailen. Achtung: Der Teilnehmer erklärt gegenüber dem Veranstalter mit der Abgabe der Anmeldung zu der Veranstaltung, dass das übersandte Foto rechtsfrei verwandt werden kann. Bitte beachten: Anmeldeschluss: 17.09.2019

 

Die Anmeldung gilt nur für das gemeldete Fahrzeug. Zur Anmeldung bitte das beiliegende Formular verwenden. 

Anmeldungen per E-Mail können (aus Gleichbehandlungsgründen) nicht angenommen werden.

Die max. Teilnehmerzahl ergibt sich streng nach Eingang (nicht Poststempel) der schriftlichen Anmeldung inkl. Startgeld von 5,-- Euro. Anmeldungen ohne Startgeld werden nicht mehr (wirklich nicht!!!) berücksichtigt. Wenn das jeweilige Limit erreicht ist, wird mit den übrigen Anmeldungen eine Warteliste erstellt. Werden durch Absagen Startplätze frei, so werden wir Fahrzeuge aus der Warteliste auswählen; berücksichtigt werden u.a. Baujahr und Mehrfachanmeldungen des gleichen Typs.

Anmeldeschluss ist am 17. September 2017.

Das Limit wird voraussichtlich vorher erreicht werden. Änderungen können nur telefonisch bis Dienstag vor dem Treffen durchgeführt werden.

 

Nach- und Ummeldung vor Ort ist nicht möglich! 

 

10. Teilnahmegebühren und Anmeldeschluss

Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter  mit Zahlungsgrund eingegangen oder bei den Veranstaltern in bar entrichtet sein. Falls noch freie Startplätze zur Verfügung stehen, kann eine Nachnennung erfolgen. Bei Nichtannahme einer Anmeldung oder bei Absage der Veranstaltung werden die Teilnahmegebühren kurzfristig zurückgezahlt. Ansonsten ist die Teilnahmegebühr Reuegeld.

11. Teilnahmebestätigung

Bis spätestens 01.10.2018 werden die Startgenehmigungen bzw. Ablehnungen versandt. ( Vorzugsweise per Mail.)

12. Leistungen

Die Leistungen entnehmen Sie bitte den Einzelausschreibungen.

13. Medienberichterstattung

Mit der Abgabe der Anmeldung geben die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbundenen Ereignisse durch Medien verbreiten kann, ohne dass daraus Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder die veröffentlichenden Medien geltend gemacht werden können.

14. Verantwortlichkeit u. Haftungsbeschränkungen der Teilnehmer

Die Teilnehmer (Fahrer, Bei-/Mitfahrer, Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeuge verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Wenn der Fahrer nicht selbst Eigentümer oder Halter des von ihm benutzten Fahrzeuges ist, hat er im Zusammenhang mit der Nennung eine entsprechende Verzichtserklärung des Kfz-Eigentümers oder des Kfz-Halters einzuholen. Dieses bestätigt der Fahrer mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung. Die Teilnehmer (Fahrer, Bei-/Mitfahrer, Eigentümer und Halter) erklären mit Abgabe der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art, für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen - den Veranstalter (Ziffer 1) - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden - Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Gegen - die anderen Teilnehmer (Fahrer, Bei-/Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge - den/die eigenen Fahrer (Fahrer, Bei-/Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art, für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit der Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

15. Allgemeine Bestimmungen

Der Veranstalter behält sich vor, bei vorliegenden Gründen die Veranstaltung abzusagen bzw. Änderungen hinsichtlich Streckenführung, Zeitplan usw. zu veranlassen. Er hat ferner das Recht, Ausführungsbestimmungen zu erlassen, die ebenso verbindlich sind wie die Ausschreibung selbst. Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur die Organisationsleitung (siehe Punkt 1). Ebenso obliegt die Auslegung der Ausschreibung und den Ausführungsbestimmungen usw. allein dem Veranstalter. Einsprüche und Proteste gegen die Ausschreibung, die Ausführungsbestimmungen und die Auswertung werden nicht zugelassen. Die Teilnehmer erkennen durch ihre Unterschrift auf der Anmeldung die Bedingungen der Ausschreibung vorbehaltlos an.

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